AGB der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing und Vertriebs GmbH und Co. KG, Hannover, für Werbeaufträge an den Hörfunksender „ENERGY Bremen“, Bremen.
Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbezeiten und damit zusammenhängende Geschäfte für den Hörfunksender „ENERGY Bremen“ der PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen, in dessen Namen, jedoch auf eigene Rechnung, zu vertreiben.
Für Zustandekommen und Abwicklung derartiger Verträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Auftragsvereinbarung
a.
Die Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing und Vertriebs GmbH & Co. KG entscheidet über die Annahme von Aufträgen für Werbung im Sendebereich von „ENERGY Bremen“.
Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Disposition von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing und Vertriebs GmbH und Co. KG verbindlich.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Schriftliche Angebote, Aufträge, Bestätigungen oder abändernde Vereinbarungen können auch auf elektronischem Wege oder per Fax erfolgen. Eine Namensunterschrift ist in solchen Fällen nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall bei Unklarheiten gefordert werden.
b.
Der Auftraggeber stellt der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH und Co. KG spätestens 5 Arbeitstage vor Erstausstrahlung sendefähige Unterlagen zur Verfügung, um Platzierungs- und Konkurrenzausschlusswünsche optimal berücksichtigen zu können. Erforderliche Sendeunterlagen sind insbesondere der Einschaltplan, der Werbespot auf CD oder DAT, die Angabe der Spotlänge, Benennung des Kunden und des beworbenen Produktes, eventuelle GEMA-Angaben und sonstige für die Ausstrahlung notwendige Angaben.
Der Auftraggeber verantwortet allein die rechtzeitige, vollständige Anlieferung der Unterlagen. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungs-Motivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung von Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing und Vertriebs GmbH & Co. KG. Kurzfristige Buchungen sind ggf. nach Absprache möglich. Buchungsschlusstermin ist 17.00 Uhr am Vortrag (Arbeitstag) des Ausstrahlungstages, sofern zu diesem Termin dem Sender eine sendefähige Unterlage zur Verfügung steht.
c.
Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH und Co. KG behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Werbefunkaufträge – auch einzelne Werbespots – nach Kenntnisnahme von ihrem Inhalt wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger
Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität abzulehnen bzw. umgehend vom Werbeauftrag zurückzutreten, insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Ausstrahlung für den Sender ansonsten unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Sendung bzw. der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich begründet mitgeteilt.
d.
Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Grundsätzlich besteht aber nur ein Anspruch auf Sendung innerhalb der Sendestunde der bestätigten Zeit. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb dieser Sendestunde oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, Konkurrenzausschlusswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt ohne Anerkennung eines diesbezüglichen rechtsverbindlichen Anspruchs.
e.
Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenen Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Werbespots und stellt „ENERGY Bremen“ von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere auch von etwaigen Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, gegenüber dem Dritten die Freistellung umgehend offen zu legen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
2. Technische Abwicklung
„ENERGY Bremen“ gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung jedes angenommenen Auftrages. Die Werbesendungen werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Programm von „ENERGY Bremen“.
Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung am vereinbarten Sendetag. Andere Verschiebungen der Werbesendung bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Anderenfalls entfällt der Anspruch des Auftraggebers gem. § 275 BGB (n.F.) auf Sendung des ausgefallenen Werbespots.
Bei einem teilweisen Ausfall der Sender, ohne dass dieses von Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing und Vertriebs GmbH & Co.KG oder „ENERGY Bremen“ zu vertreten ist, wird das Entgelt anteilig berechnet. Weitergehende Ansprüche gegenüber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG oder „ENERGY Bremen“ sind ausgeschlossen.