Das neue Hamburger Nichtraucherschutzgesetz
Was meinst Du? Hier mehr Infos und du stimmst mit ab!

Seit dem 1.1.2010 herrscht in Hamburger Restaurants Rauchverbot!

Erlaubt ist das Rauchen nur noch in den Bars und Kneipen bis zu 75 Quadratmetern, die keine Speisen anbieten.

Aber was denkst du? Bist ein Fan vom neuen Gesetz, denn jetzt stinken endlich die Haare und Klamotten nicht mehr nach Qualm! Oder sagst du, dass jetzt das gesellige Beisammensitzen gestört wird, denn die Raucher müssen sich ja nun ausklinken und nach draußen gehen zum Rauchen.

Stimm rechts beim ENERGY Hamburg Voting mit ab!

Und hier die konkreten Infos zum Gesetz:

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 ist das Rauchen in folgenden Einrichtungen verboten:

 

  • Schulen einschließlich des Schulgeländes,
  • Kindertagesbetreuungseinrichtungen einschließlich des Außengeländes,
  • Behörden der Landes- und Bezirksverwaltung und allen sonstigen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie in Gerichten,
  • Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
  • Heime,
  • Jugendherbergen,
  • Hochschulen, Volkshochschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen,
  • Sporthallen, Hallenbäder und sonstigen Räumen, in denen Sport ausgeübt wird,
  • öffentliche Kultureinrichtungen, zum Beispiel Museen, Theatern und Kinos,
  • Gaststätten einschließlich Diskotheken,
  • Einzelhandelsgeschäfte, in denen Lebensmittel, Speisen oder Getränke angeboten werden,
  • Einkaufszentren, sofern sie sich in geschlossenen Gebäuden befinden,
  • Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs.

Dabei sind in einigen der oben genannten Einrichtungen Ausnahmeregelungen möglich. Für die Einhaltung des Rauchverbots sind die Betreiber verantwortlich. Das Gesetz sieht vor, Verstöße gegen das Rauchverbot mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro zu ahnden.

Vom Rauchverbot ausgenommen ist das Rauchen auf den Terrassen von Restaurants und Cafés. In Einraumgaststätten unter einer Gastfläche von 75 Quadratmetern, die keine zubereiteten Speisen anbieten, ist das Rauchen erlaubt, wenn diese deutlich als Raucher-Gaststätten gekennzeichnet sind. Gaststätten über 75 Quadratmeter Gastfläche, die keine zubereiteten Speisen anbieten, können unter bestimmten Bedingungen Raucherräume einrichten. Der Zutritt zu Rauchergaststätten und Raucherräumen ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet.

(Quelle: und auch weitere Infos auf www.hamburg.de/nichtraucherschutz )

4.01.10, ks

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