Aus Fehlern lernt man. Normalerweise. Denn für Lindsay Lohan scheint dies nicht zu gelten. Die gerade mal 24-jährige Schauspielerin hat sich nicht auf das besinnt, was eigentlich sein sollte und gerade bei ihr dringend nötig ist: Benehmen. Denn Lindsay wurde aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum am Steuer 2007 gleich zwei Mal festgenommen. Das damalige Urteil: Einige Stunden Gefängnis, drei Jahre Haft auf Bewährung und zahlreiche weitere Auflagen - wie der regelmäßige Besuch von Kursen, die ihr beim Entzug helfen sollten.
Doch alles brachte nichts. Lindsay verstoß gegen ihre Bewährungsauflagen. Und die Konsequenz konnte Lindsay am Dienstag bei ihrem Gerichtstermin in Beverly Hills nicht glauben: Die 24-Jährige muss für 90 Tage ins Gefängnis. Die Richterin verurteilte sie aber nicht nur zu der Gefängnisstrafe, die sie bereits am 20. Juli antreten muss. Nach den drei Monaten Knast muss sich Lindsay direkt in einen geschlossenen Entzug begeben - erneut für 90 Tage. Sprich: Lindsay Lohan wird ab Ende Juli für 180 Tage - fast sechs Monate - eingesperrt.
Das war zuviel für sie. Lindsay brach noch vor Ort in Tränen aus, konnte das Urteil nicht fassen. Unter Tränenfluss entschuldigte sie sich für ihr Verhalten und begründete ihr Fehlverhalten damit, dass sie für sich alleine sorgen müsse und so zahlreiche Verpflichtungen wahrnehmen müsse, die zu den Fehlzeiten geführt hätten.
Eine der Gründe für das harte Urteil: Im Mai dieses Jahres verpasste Lindsay einen Anhörungstermin in Los Angeles. Ihre damalige Begründung: Sie war auf den Filmfestspielen in Cannes und hatte vor Ort angeblich ihren Reisepass verloren. Als die Schauspielerin dann in die USA zurückkehrte, bekam sie von der Richterin eine Fußfessel angeordnet, damit gewährleistet wird, dass Lindsay nicht wieder zum Alkohol greift. Denn aus Cannes hörte sicherlich auch die Richterin so einige Dinge über das Partyleben von Linday während der Festspiele. Und selbst diese Fessel, die sie bis zuletzt tragen musste, muss Lindsay laut der Richterin während der Gefängnisstrafe weiter am Gelenk haben.