Barrierefreiheitserklärung
für die Webseiten von ENERGY / Radio NRJ GmbH.
Die Radio NRJ GmbH stellt diese Informationen zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote bereit. Ziel ist es, die Zugänglichkeit unserer Webseiten transparent darzustellen, bestehende Barrieren schrittweise zu reduzieren und Nutzerinnen und Nutzern geeignete Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten aufzuzeigen.
1. Anwendungsbereich und Beschreibung der Dienstleistung
Diese Erklärung gilt für die Webseiten und digitalen Angebote der Radio NRJ GmbH, insbesondere für die unter www.energy.de bereitgestellten Inhalte und Funktionen.
Über unsere Webseiten informieren wir über unsere Radioprogramme, Marken, Aktionen, Veranstaltungen, redaktionelle Inhalte und digitale Angebote. Nutzerinnen und Nutzer können Inhalte abrufen, an Aktionen teilnehmen, Kontakt aufnehmen und weitere Online-Funktionen nutzen, soweit diese auf den jeweiligen Seiten bereitgestellt werden.
2. Rechtliche Grundlage und Stand der Vereinbarkeit
Die Radio NRJ GmbH ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit den jeweils geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Maßgeblich sind, soweit anwendbar, insbesondere die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der hierzu erlassenen Rechtsverordnung.
Nach unserer derzeitigen internen Bewertung sind die Webseiten und digitalen Angebote teilweise mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vereinbar. Bereits umgesetzt sind wesentliche Anforderungen an Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit. In einzelnen Teilbereichen bestehen derzeit noch Einschränkungen, die nachfolgend transparent dargestellt werden.
Die Bewertung beruht auf einer internen Prüfung der derzeit bekannten technischen, gestalterischen und strukturellen Einschränkungen sowie auf den einschlägigen Anforderungen an barrierefreie digitale Angebote.
3. Derzeit bekannte Einschränkungen
| Bereich | Beschreibung der Einschränkung |
| Navigation auf der Startseite | Der Kontrast der Menüpunkte auf der Startseite von www.energy.de kann auf einzelnen Endgeräten nicht in allen Fällen optimal dargestellt werden. |
| Links in Texten | Vereinzelt können Links innerhalb von Texten einen nicht ausreichenden Farbkontrast aufweisen. |
| Seitenstruktur | HTML5-Landmarks sind derzeit noch nicht auf allen Seitenbereichen vollständig implementiert. |
4. Laufende Verbesserung
Wir arbeiten daran, die genannten Punkte schrittweise zu verbessern und die Barrierefreiheit unserer Webseiten weiterzuentwickeln. Soweit einzelne Inhalte oder Funktionen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind, bemühen wir uns auf Anfrage, die betreffenden Informationen nach Möglichkeit in einer zugänglichen Form bereitzustellen.
Dabei berücksichtigen wir sowohl technische Anforderungen als auch Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern.
5. Feedback und Kontakt
Sollten Dir Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung unserer Webseiten auffallen oder solltest Du Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Angebote haben, freuen wir uns über Deine Rückmeldung.
Bitte kontaktiere uns per E-Mail unter:
E-Mail: support@energy.de
Wir bemühen uns, Deine Hinweise zeitnah zu prüfen und mögliche Verbesserungen umzusetzen.
6. Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Sollte Dein Feedback nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, hast Du die Möglichkeit, Dich im Rahmen der geltenden Vorschriften an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu wenden.
| Stelle | Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen |
| Adresse | Mauerstraße 53, 10117 Berlin |
| Telefon | +49 (0)30 18 527-2805 |
| Fax | +49 (0)30 18 527-2901 |
| schlichtungsstelle@behindertenbeauftragter.de | |
| Website | www.schlichtungsstelle-bgg.de |
Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei, und ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Nach den Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde auf Antrag in das Schlichtungsverfahren einbezogen werden.
7. Zuständige Marktüberwachung
Davon unabhängig kannst Du Dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wurde von den Ländern die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen errichtet.
| Stelle | Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen |
| Website | www.mlbf-barrierefrei.de |
Soweit weitere oder konkretisierte Kontaktangaben der zuständigen Marktüberwachungsbehörde veröffentlicht werden, werden wir diese Informationen an dieser Stelle ergänzen.
8. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 27. Juli 2026 erstellt. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um technische Weiterentwicklungen, Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern sowie aktuelle rechtliche Anforderungen angemessen zu berücksichtigen.
Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Falls Du Fehler in dieser Erklärung feststellst, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die im Abschnitt „Feedback und Kontakt“ genannten Kontaktmöglichkeiten.