ENERGY Deutschland – Compliance
Standards und Bestimmungen für Mitarbeiter
Für die NRJ-Unternehmensgruppe als international agierender Konzern ist die Wahrung von Ethik und Integrität
von wesentlicher Bedeutung. Denn nur dadurch lässt sich eine nachhaltige und auf Fortbestand gerichtete
Entwicklung des Konzerns und der vom Konzern ausgeübten Tätigkeiten gewährleisten.
Es ist daher unumgänglich, dass die Mitarbeiter der NRJ-Unternehmensgruppe die Compliance-Standards und
-Bestimmungen einhalten durch ehrliches, verantwortungsbewusstes und integres Verhalten.
Nur dadurch ist es der NRJ-Unternehmensgruppe möglich, ihre konzerneigenen Unternehmen, ihre Mitarbeiter,
Kunden und Hörer/User sowie ihre Gesellschafter und Anleger lückenlos zu schützen.
Daher verpflichten sich Mitarbeiter der NRJ-Unternehmensgruppe zur Einhaltung folgender Compliance-Standards
und -Bestimmungen:
Als Mitarbeiter gelten alle Festangestellten, Volontäre, Auszubildenden, Praktikanten und/oder freie
Mitarbeiter genauso wie die organschaftlichen Vertreter eines der zur NRJ-Unternehmensgruppe zählenden
Unternehmens.
Im Falle von Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung der Compliance-Bestimmungen wenden Sie sich
bitte an compliance@energy.de.
Verstoß gegen Compliance-Standards oder –Bestimmungen melden!
Sie befinden sich auf der offiziellen Seite für Meldungen von Verstößen gegen die geltenden
Compliance-Vorschriften der ENERGY Deutschland Gruppe (nachstehend auch „das Hinweisgebersystem“ genannt).
Sofern und soweit Sie also in gutem Glauben Kenntnis von einem schwerwiegenden Verstoß gegen den NRJ-Verhaltenskodex
und/oder den NRJ-Antikorruptionskodex erlangt haben, können Sie diesen Verstoß auf dieser
Website melden.
Neben dem Hinweisgebersystem stehen Ihnen natürlich auch die üblichen Möglichkeiten zur Verfügung, um einen
Compliance-Verstoß zu melden. So können Sie natürlich jederzeit an Personen aus Ihrem direkten geschäftlichem
Umfeld herantreten, wie z.B. Ihren Vorgesetzten, die Personal- oder Rechtsabteilung sowie die
Geschäftsführung.
Sofern diese Möglichkeiten jedoch ungeeignet sind, da der Verstoß z.B. von einer dieser Personen selbst
ausgeht oder bisherige diesbezüglich geführte Gespräche ergebnislos geblieben sind, oder Sie lieber das
Hinweisgebersystem nutzen möchten, steht Ihnen dieses jederzeit auf dieser Website zur Verfügung.
Dabei haben Sie als Melder eines Verstoßes keine negativen Konsequenzen zu befürchten – egal wie das
Meldeverfahren am Ende ausgeht –, sofern und soweit Sie Ihre Meldung uneigennützig und „in gutem Glauben“
abgesetzt haben, also von der Wahrheit Ihrer eigenen Schilderungen überzeugt gewesen sind. Für bewusst
unwahre, beleidigende und/oder verleumderische Meldungen steht das Hinweisgebersystem nicht zur Verfügung.
Die Abgabe einer Meldung ist anonym möglich. Es wird dem Hinweisgeber jedoch nahegelegt, seine Kontaktdaten
in dem Meldeformular anzugeben, da dies bei der Aufklärung des Sachverhalts regelmäßig sehr hilfreich ist. Der
Umgang mit diesen Daten erfolgt selbstverständlich vertraulich und sorgfältig. Wir weisen aber darauf hin,
dass wir unter Umständen zur Offenlegung der Identität des Hinweisgebers aus gesetzlichen Gründen verpflichtet
sind.
Nähere Information über das Hinweisgebersystem findest Du in dem ausführlichen Dokument Informationsnotiz
bzgl. des konzerninternen Hinweisgebersystems des NRJ-Konzerns.
Bitte wähle nun dasjenige Unternehmen der ENERGY Deutschland Gruppe, an welches sich Deine Meldung
richtet:
Sicherheitshinweis
Wir weisen darauf hin, dass das vorliegend geöffnete konzerninterne Hinweisgebersystem mithilfe einer
SSL-Verschlüsselung gesichert ist. Sie erkennen den gesicherten Modus am Schloss-Symbol an der unteren Seite
oder im URL-Eingabefeld Ihres Browsers.
Auch die im Rahmen einer abgesetzten Meldung angegebenen Daten werden nach dem absenden entsprechend
verschlüsselt aufbewahrt. Wir garantieren eine vertrauliche Behandlung der Daten. Sämtliche Einzelheiten zum
Umgang mit den Daten finden Sie in der abrufbaren Datenschutzerklärung zum Hinweisgebersystem.
Um welche Art von Verstoß handelt es sich?
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„zum Beispiel Betrug, Diebstahl und/oder Untreue, Straftaten in Bezug auf die Rechnungslegung oder Rechnungslegungskontrollen, Straftaten zur Bekämpfung von Banken- und Finanzkriminalität und/oder verbotenen Insidergeschäften, Wirtschaftsprüfungsdelikte und/oder Korruptionsstraftaten"
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„zum Beispiel eine schwerwiegende und offenkundige Verletzung Europäischer Abkommen, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation oder der UN-Konventionen zum Schutz von Menschenrechten“
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„zum Beispiel eine schwerwiegende und offenkundige Verletzung des Arbeitnehmer-Gleichstellungsgesetzes (AGG) etwa durch eine Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing oder ein diskriminierendes Verhalten.“
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• Terrorismusfinanzierung und/oder Geldwäsche,
• erhebliche Verletzungen von datenschutz- und/oder verbraucherrechtlichen Vorschriften und/oder
• erhebliche Verletzungen von kartell- und/oder Europäischen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften;
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