Bayern bietet Soforthilfe für Unternehmen an
Unternehmen und Freiberufler aus Bayern können wegen der Corona-Krise bis zu 30.000 Euro Soforthilfe erhalten.
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Wie das Bayerische Staatsministerium am Mottwoch (18.03.2020) mitgeteilt hat, wurde ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Wer darf einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern.
- Voraussetzung ist, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage gekommen sind oder massive Liquiditätsprobleme haben und eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in Bayern besteht.
- Unternehmen in Schwierigkeiten können normalerweise nicht gefördert werden. Davon wird jetzt abgewichen, wenn die Schwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückzuführen sind.
- Der Engpass darf nicht vor dem 11. März 2020 entstanden sein.
Wie hoch kann ich gefördert werden?
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss mit einer Staffelung nach der Mitarbeiterzahl:
Fördervolumen maximal
10.000 Euro
15.000 Euro
30.000 Euro
30.000 Euro
bei bis zu ... Beschäftigten
bis zu fünf Beschäftigte
bis zu zehn Beschäftigte
bis zu 50 Beschäftigte
bis zu 250 Beschäftigte
Wie und Wo kann ich den Antrag stellen?
Antragsgrund und Antragshöhe müssen in dem Antragsformular nur kurz erläutert werden, allerdings verbunden mit einigen Erklärungen. Auf Nachfrage müssen Unterlagen zum Sachverhalt vorgelegt werden.
>> Hie findest du nochmal alle Infos und das Antragsformular zur Soforthilfe <<
Der Antrag kann direkt bei der Stadt München gestellt werden, und zwar ab 18. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der unterschriebene Antrag kann sowohl als Scan (Foto, pdf) als auch per Post eingereicht werden.
Die Kontaktdaten dafür:
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg