Hausbau

Das Gebäudeenergiegesetz ist da

Was du als angehender Hausbesitzer darüber wissen musst!

Nach einer langjährigen Dauerdebatte hat der Bundestag am 18. Juni das Gebäudeenergiegesetz GEG verabschiedet. Und es betrifft auch alle, die demnächst Hausbesitzer werden möchten.

"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden". Hinter diesem etwas sperrigen, als GEG abgekürzten Titel verbirgt sich auch für dich ein enorm wichtiges Gesetz. Mit dessen Verabschiedung werden auch im Bereich der privaten Neu- wie Bestandsbauten die energetischen Karten neu gemischt. Damit wird das GEG zur bestimmenden Leitlinie, an der du dich künftig orientieren musst. Wir haben dir die wichtigsten Details zusammengetragen.

 

Auf Nimmerwiedersehen, EnEV und Co.

Energetische Vorgaben

Drei Jahre dauerte es, bis das GEG es durch den Bundestag schaffte. Ein Entwurf aus 2017 scheiterte an Unstimmigkeiten der großen Koalition. Weitere Entwürfe kamen 2018 und 2019 mit diversen Änderungen.

 

Das für dich wichtigste Einzeldetail des jetzt verabschiedeten Gesetzes ist folgendes:

 

Beim GEG handelt es sich um ein zusammenfassendes Gesetz.
Es wird das bisherige Energieeinsparungsgesetz EnEG, 
die Energieeinsparverordnung EnEV und das 
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG unter einem 
gemeinsamen Dach zusammenfassen, dabei auch 
Doppelungen und Unklarheiten entfernen.

 

Für dich bedeutet das primär eine Vereinfachung. Du musst nicht mehr aus drei verschiedenen Gesetzen heraussuchen, was für dein Haus von Belang ist, sondern findest alles an einem Ort. Der Hintergrund dafür war auch, dass EnEV und EEWärmeG in ihrer bisherigen Form nicht ganz optimal aufeinander abgestimmt waren. Das führte in der Praxis immer wieder zu Problemen, weil beide Regelwerke teilweise unterschiedliche Vorgaben machten.


Allerdings ist diese Zusammenlegung nur ein Teil eines großen Ganzen. Denn das GEG bedeutet an manchen Stellen auch gewisse Änderungen im bisherigen Ablauf - dahinter wiederum steht eine bereits 2010 veröffentlichte EU-Richtlinie. Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass alle privaten Neubauten ab 2021 Niedrigstenergiegebäude sind.

 

Der Fahrplan für das Gesetz

Wie bereits erklärt hat am 18. Juni der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Damit ist es jedoch noch nicht in Kraft. Für dich als Privatmensch ist dabei der langfristige Fahrplan dieses Gesetzes von Belang. Er sieht derzeit folgendermaßen aus:
 

1. Am 3. Juli muss der vom Bundestag verabschiedete Entwurf auch vom Bundesrat gebilligt werden. Eine reine Formsache, auch weil es ein allgemeingültiges Bundesgesetz ist, bei dem die föderalen Befindlichkeiten der einzelnen Länder nicht berührt werden.

2. Anschließend muss das Gesetz von der Bundesregierung, der Kanzlerin und den beiden maßgeblich beteiligten Bundesministern, Peter Altmaier vom Wirtschaftsministerium und Horst Seehofer als Innenminister, gegengezeichnet werden.

3. Zuletzt muss Bundespräsident Steinmeier das Gesetz auf Verfassungskonformität prüfen und ebenfalls abzeichnen.

4. In den darauffolgenden Wochen, wegen der Sommerpause aber wahrscheinlich erst Anfang Oktober, wird das fertige Gesetz dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wo auch du es dann einsehen kannst. Damit gilt das GEG dann offiziell als in Kraft; EnEG, EnEV und EEWärmeG verlieren gleichzeitig ihre Gültigkeit.

 

Zunächst enthält das Gesetz vornehmlich diejenigen Änderungen gegenüber EnEG, EnEV und EEWärmeG, die wir im weiteren Artikel noch erläutern. Bis 2023 soll allerdings auch eine Überprüfung der bisherigen energetischen Standards sowohl für Neu- wie Bestandsbauten erfolgen. Solange haben diese noch eine "Schonfrist", werden dann aber höchstwahrscheinlich verschärft, sodass für 2024 ein erweitertes GEG zu erwarten ist.


Was voraussichtlich ab Anfang Oktober seine Gültigkeit erlangt, sieht folgendermaßen aus:

 

Photovoltaik wird gestärkt

Photovoltaik auf das Hausdach zu setzen lohnt sich noch etwas mehr

Photovoltaik, also die Erzeugung von Solarstrom, ist die für die Energiewende wichtigste Einzeltechnik, über die du deshalb alle verfügbaren Informationen kennen solltest, um sie und die Änderungen vollumfänglich zu verstehen. Die im GEG erfolgenden wichtigsten Änderungen sehen folgendermaßen aus:

  • Ein bisher bestehender Förderungsdeckel wurde abgeschafft. Ursprünglich wurden hierzulande kleine Solaranlagen mit maximal 750 Watt Peak, wie sie für Privatgebäude so wichtig sind, nur bis zu einer installierten Gesamtleistung von 52 Gigawatt gefördert. Da diese Grenze allerdings bereits praktisch überschritten ist, hätte das einen herben Einbruch für den Solarausbau bedeutet. Deshalb wurde die 52-Gigawatt-Grenze gestrichen; es wird also unbegrenzt weitergefördert.
  • Der häusliche Bedarf für Wärme und Kälte muss zu mindestens 15 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Bislang wurde Photovoltaik hier gar nicht angerechnet, mit der Einführung des GEG hingegen schon. Zur Vereinfachung genügt überdies, um die 15 Prozent zu erreichen, das mindestens 0,02-Fache der Gebäudenutzfläche geteilt durch die Anzahl der Geschosse.
  • In unmittelbarer räumlicher Nähe zum Haus erzeugter Solarstrom wird künftig zur Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs herangezogen - auch das war unter der EnEV nicht möglich. Und zwar je Kilowatt installierter Anlagenleistung 150 Kilowattstunden ohne, respektive 200 Kilowattstunden mit installiertem Speicher.

Unterm Strich: Es lohnt sich für dich noch mehr als bisher, auf Photovoltaik zu setzen.

 

Die öffentliche Hand muss vorlegen

Das GEG sorgt auch dafür, dass von der öffentlichen Hand besessene, umgebaute oder neu errichtete Gebäude künftig stärker Vorbildcharakter haben müssen. Vor allen Neubauten und Kernsanierungen, etwa eines Rathauses, muss nun verpflichtend geprüft werden, ob und wie Solarthermie und Photovoltaik dabei zum Einsatz kommen kann.


Allerdings unterliegt dieser Punkt auch scharfer Kritik. Unter anderem der NABU befand in einer Stellungnahme auf den 2019er Gesetzesentwurf, dass die Vorbildfunktion längst nicht weit genug reiche.
 

"Leider wird das Potenzial dieser multiplen Vorteile im GEG-Entwurf 
nicht annähernd ausgeschöpft. […] Der NABU fordert, dass in § 4 konkret festgeschrieben wird, dass die Bundesregierung zur Erfüllung Ihrer Vorbildrolle 
für neue bundeseigene Gebäude das Anforderungsniveau Effizienzhaus 40 
bzw. klimaneutral vorgeschrieben wird."

 

Erneuerbare Energien werden erweitert

Generell bekommen die Erneuerbaren im neuen GEG ein besseres Standing. Los geht es mit dem sogenannten Primärenergiefaktor; einem weiteren, etwas komplexen Thema. Stark vereinfacht ausgedrückt kannst du ihn dir als Zahl vorstellen, die einen Energieträger hinsichtlich diverser Faktoren gewichtet. Dabei kannst du dir merken, dass der Wert umso höher ist, je umweltschädigender ein Energieträger ist.


Bei der zuletzt gültigen EnEV 2016 beispielsweise hatte Braunkohle einen Primärenergiefaktor von 1,2, Erdgas 1,1, Holz 0,2 – und Strom aus Solarzellen 0,0. Hier lautet die wichtigste GEG-Änderung, dass der Wert generell für alle gebäudenah erzeugten Biomasse-Energieträger von 0,5 auf 0,3 gesenkt wurde.


Ferner: Bei Neubauten dürfen erneuerbare Energien anteilig nun auch durch Brennwertkessel mit Biomethan oder biogenem Flüssiggas sichergestellt werden; hier gilt ein Primärenergiefaktor von 0,7. Wird das Ganze in Form von Kraft-Wärme-Kopplung vollzogen, sinkt der Faktor auf 0,5 (bislang 0,6).

 

Aus für Heizöl und Kohle

 

Heizöllieferung

 

 

Dass ab 2026 der Einbau von reinen Ölheizungen, die nicht über auch eine regenerative Komponente verfügen, nicht mehr genehmigt wird, hat bereits Ende 2019, als die GEG-Entwürfe veröffentlicht wurden, für viel Furore gesorgt. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz behält diese Tatsache grundsätzlich bei, ergänzt sie allerdings auch noch um Kohleheizungen.


Allerdings bleibt in beiden Fällen der Ausnahmepassus:

 

"… in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, 
wenn […] 4) bei einem bestehenden Gebäude kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder an ein Fernwärmeverteilungsnetz hergestellt 
werden kann […] und eine anteilige Deckung […] durch erneuerbare Energien 
technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt".

 

Im Klartext also: Gäbe es bei deinem Haus weder Gas- noch Fernwärmeanschluss und auch keine Möglichkeit, es durch erneuerbare Energien zu beheizen, dürftest du auch nach 2026 noch eine solche Heizungsanlage einbauen.

 

Energieberatung wird Pflicht

Aufpassen musst du auch, wenn du künftig ein bestehendes Gebäude kaufen, verkaufen oder kernsanieren möchtest. In all diesen Fällen wird es dann zur Pflicht, über die Verbraucherzentrale einen Energieberater hinzuzuziehen. Konkret:

 

1. Du musst ihn für dich beauftragen, wenn du sanieren willst,

2. Du musst das Gespräch anbieten, wenn du ein Haus verkaufen möchtest,

3. Man muss es dir anbieten, wenn du ein Haus kaufen möchtest.

 

In diesen Bereich fällt zudem die erweitere Pflicht des Energieausweises. Dort müssen künftig auch die Kohlenmonoxid-Emissionen des Hauses aufgelistet werden, ferner auch Informationen, falls inspektionspflichtige Klimaanlagen verbaut sind. Überdies stellt das neue GEG strengere Sorgfaltspflichten an die Aussteller dieser Ausweise.


Und: Künftig soll energetische Gebäudesanierung steuerlich attraktiv gefördert werden, um den hohen Bestand an Altgebäuden in der Republik schnell auf höherwertige Standards zu hieven.

Das sind die für dich wichtigsten Änderungen. Zwar enthält das GEG noch einige weitere Punkte, diese sind aber für dich als Hausbauer bzw. -besitzer nachrangiger Natur. Keine allzu großen Neuerungen also, eher Detailverbesserungen - neben der Zusammenführung der bisherigen Einzelgesetze.


Allerdings: wie bereits erwähnt werden 2023 die energetischen Standards, die aus den alten Gesetzen übernommen wurden, einer genauen Überprüfung unterzogen und dann wahrscheinlich verschärft.