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Kein Aprilscherz: Das sind die neuen Fragen in der Fahrprüfung!

Ab dem 1. April gibt es 44 neue Fragen in der Führerscheinprüfung! Was sich ab April sonst noch ändert, liest du hier.

Fahrschüler*innen aufgepasst: Wenn du deine theoretische Fahrprüfung nach dem 1. April ablegst, kommt ein neuer Batzen Fragen auf dich zu! Für alle, die ihre Prüfung in der Klasse B machen, werden ab April 44 neue Fragen freigeschaltet. Aber auch der Fragenkatalog anderer Klassen wird erweitert:

 

  • 21 neue Fragen im Grundwissen für alle Klassen
  • 23 neue Fragen in Klasse B
  • 10 neue Fragen im Mofa-Grundwissen
  • 10 neue Fragen in Klasse A
  • 4 neue Fragen in Klasse AM
  • 11 neue Fragen in Klasse C
  • 9 neue Fragen in Klasse D
  • 6 neue Frage in den Klassen L und T.

📝 So bekommst du die neuen Fragen

Achtung: Die neuen Fragen kommen nicht automatisch in deine Übungssoftware! Lernst du online im Browser oder in einer App, musst du sie erst manuell freischalten. Wenn du aber schon jetzt einen Blick auf die Fragen werfen willst, kriegst du hier einen ersten Sneak Peek:

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🗓 Das ändert sich sonst noch

☎️ Keine Krankschreibung mehr per Anruf

Der April bringt noch einige weitere Änderungen mit sich – allen voran das Ende der telefonisch ausstellbaren Krankschreibung! Wegen der hohen COVID-19-Fallzahlen und der aktiven Grippesaison war es bis zuletzt noch möglich, nur mit einem Anruf beim Arzt eine AU zu bekommen. Husten, Schnupfen oder Fieber – fühlst du nicht so gut, musst du dich ab April wieder ins Wartezimmer begeben.

🚃 Vorverkauf des 49-Euro-Tickets

Gültig ist das 49-Euro-Ticket zwar erst ab 1. Mai, der offizielle Vorverkauf startet aber schon am 3. April! Mit dem neuen deutschlandweit gültigen Ticket wirst du Busse und Bahnen im Nahverkehr für nur 49 Euro im Monat nutzen können. Erhältlich ist das Ticket im Abo und ist monatlich kündbar.

🧾 Lohnsteuerabzug: Mehr Netto bei gleichem Brutto

Beim Lohnsteuerabzug gelten ab dem 1. April neue Programmabläufe! Die steuerlichen Freibeträge für Angestellte und Arbeitnehmer werden dann auch auf dem Lohnzettel sichtbar. Unterm Strich steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 30 Euro auf 1.230 Euro, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro. Dadurch bleibt bei vielen etwas mehr Netto vom Bruttogehalt übrig!

😷 Corona-Schutzverordnung läuft aus

Viele Corona-Vorschriften haben schon seit längerem ein Ende genommen. Jetzt läuft auch die letzte Corona-Schutzverordnung, die noch eine FFP2-Pflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen vorschrieb, zum 7. April aus. Ob die Verordnung weiterläuft oder abgeschafft wird, entscheidet die Bundesregierung bis zu diesem Stichtag.