Flugausfall Flugausfall

Kenne deine Rechte bei Flugausfall!

Die wichtigsten Informationen, die du zu Flugchaos, Schadensersatz und Erstattung deines Fluges wissen musst.

"Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein". Aus der grenzenlosen Freiheit für Flugreisende wird aktuell häufig nichts. Zum Beispiel wenn die Reise der Flugpassagiere spätestens am Flughafenterminal mit den Worten "Flight cancelled" endet. Deutschlandweit werden aktuell zahlreiche Flüge Airline-übergreifend gestrichen und die Flugzeuge müssen wegen des Personalmangels am Boden bleiben. Über 250.000 Reisende sollen in den nächsten Wochen und Monaten von Flugausfällen betroffen sein.
Das Flughafenchaos muss aber nicht zu deinem Problem werden! Mit einer richtigen Vorbereitung und dem richtigen Wissen bleiben im Worst-Case "Flugausfall" zum Glück nur deine Emotionen auf dem Teppich, bevor du schließlich im Flieger in Richtung deines Reiseziels abhebst.

Woher weiß ich, ob ich von einem Flugausfall betroffen bin?

Hast du deinen Flug direkt über die Airline gebucht, sollte dich die Fluggesellschaft über jegliche Flugupdates per E-Mail informieren. Um komplett sicherzugehen, kannst du dich natürlich auch auf der Webseite der jeweiligen Unternehmen anmelden und den Status deines Fluges einsehen.
Sind deine Flugtickets über einen anderen Warenkorb in deinen Besitz gelangt wie z.B über ein Reisebüro (egal, ob online oder im traditionellen Reisebüro deines Vertrauens) oder von einem Onlinebuchungsportal, gibt es genauso einfache Möglichkeiten, um den Flugstatus deines Fliegers zu überprüfen.
Über die mitgeschickte Flugnummer beim Kauf deines Tickets kannst du entweder direkt auf der Webseite der Airline deinen Flug einsehen oder über Drittanbieter wie der Webseite "FlightAware" oder die App "App in the Air".

Der Flug wurde wirklich gestrichen! Habe ich ein Recht auf Erstattung?

Ist dieser Fall leider Realität für dich geworden, sollten erst mal die Umstände mit dem Ansprechpartner abgeklärt werden. Dies kann je nach Buchung das Reisebüro, der Reiseveranstalter oder die Airline selbst sein.
Die für dich wichtigste Information ist der Zeitpunkt, wann der Flug abgesagt wurde. Die alles entscheidende Frist, die für dich von Bedeutung ist, ist die 14-Tagefrist bis zum Abflugdatum. Wurde der Flug schon 14 Tage und noch länger abgesagt, hast du keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Ausweichflug. Dennoch bieten Airlines häufig alternative Flugreisen an. Für den Kunden sind diese Vorschläge dennoch nicht immer optimal, weil sie weder in dem Zeitraum des ursprünglich geplanten Fluges liegen oder die Veranstalter sogar ganz andere Flugrouten anbieten.
In dem Fall, dass der Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug gestrichen wurde, hast du ein Recht auf Entschädigung. Dies hängt aber von dem Grund für die Streichung des Fluges ab. Sind Blitzeinschläge, Streiks, widrige Wetterverhältnisse, Unruhen, Anschläge oder Sabotageakte, also außergewöhnliche Umstände für den Ausfall verantwortlich, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Personalmangel bei der Airline, welcher momentan für viele Flugausfälle verantwortlich ist, fällt nicht unter die Kategorie "außergewöhnliche Umstände", weshalb du ein Recht auf Entschädigung hast, erklärt die Flugrechtsexpertin Claudia Brosche vom Fluggastrechteportal "Flightright" im Interview mit Capital.

Wie erreiche ich mein Reiseziel zum geplanten Urlaubstermin trotzdem? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz?

Sollte die Fluggesellschaft dir keine Alternative zum gewünschten Urlaubstermin vorschlagen und dich umbuchen, hast du die Möglichkeit, dir selber eine Alternative zu suchen und zu buchen. Die Flugrechtsexpertin erklärt: "Wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug streicht und keinen passenden Ersatzflug anbietet, können die Passagiere auch einfach eigenständig einen neuen Flug buchen, selbst wenn der kurzfristig deutlich teurer sein dürfte". Die Mehrkosten, die nach der Erstattung des geplanten Fluges für den eigenen erworbenen Flug entstehen, müsse die Fluggesellschaft übernehmen. Der Ursprungspreis für den Flug muss die Fluggesellschaft zurück erstatten. Dazu können auch noch Entschädigungskosten kommen.
Alles, was du für deine Flugrechte zu den Themen Flugannullierung oder Verspätung des Fluges wissen musst und wie du für deine Rechte eintreten kann, erfährst du von der Verbraucherzentrale.
 
Lerne hier alles über deine Rechte bei Flugreisen auf einen Blick!