Auf einem Smartphone sind verschiedene Apps zu sehen - darunter Facebook. Dahinter wurde auf einem Smartphone das Facebook-Logo geöffnet. Auf einem Smartphone sind verschiedene Apps zu sehen - darunter Facebook. Dahinter wurde auf einem Smartphone das Facebook-Logo geöffnet.

Meta Sammelklagen: So schließt du dich an!

Aktuell kannst du dich gegen Metas Datensammlung bei Facebook und Instagram wehren und Schadensersatz fordern. So geht's!

Millionen Menschen nutzen täglich Facebook und Instagram. Aber wusstest du, dass Meta dabei auch heimlich Daten von dir sammelt – sogar außerhalb der Apps? Wo du Nachrichten liest, was du bei Online-Apotheken bestellst oder wo deine nächste Reise hingeht.... Gesammelt und verbreitet wurden wohl nicht nur Infos, die du direkt bei Meta eingibst, sondern auch um Daten, die Meta über sogenannte "Business Tools" von externen Webseiten und Apps bekommt. Das bedeutet: Meta weiß, was du so im Internet machst, obwohl du Instagram gerade gar nicht offen hast! 

Genau darum geht's gerade bei einer riesigen Sammelklage in Deutschland, bei der Nutzer*innen jetzt Schadensersatz einfordern können. Dabei kann es um mehrere hundert bis tausend Euro gehen, wenn Meta nachgewiesen wird, gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen zu haben.

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⚖️ Welche Sammelklagen gegen Meta gibt's gerade?

Nicht nur eine, sondern gleich mehrere Wege führen aktuell gegen Meta und seine Daten-Praktiken. Der Hauptunterschied: Wie du mitmachst und was du am Ende bekommen kannst.

📍 1. Verbraucher-Sammelklage über das Klageregister

Hier kannst du dich im offiziellen Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen - kostenlos und ohne Risiko. Bei dieser Sammelklage stehst du zusammen mit vielen anderen Betroffenen vor Gericht – ohne selbst einen Anwalt bezahlen zu müssen.

Ziel der Klage ist nicht nur, Meta zur Unterlassung zu zwingen, sondern auch Schadensersatz zu erhalten, der je nach Urteil mehrere tausend Euro betragen kann (auf Grundlage aktueller Verbraucherklagen und Meldungen zu Meta-Sammelklagen).

So füllst du die Sammelklage aus:

  1. Schritte I bis III füllst du mit deinen Daten aus.
  2. Punkt IV kannst du freilassen wenn du keinen rechtlichen Vertreter benennen willst.
  3. Punkt V einfach so lassen.
  4. Punkt VI ist wichtig - dort schreibst du einen kleinen Text rein, in dem du dein Anliegen beschreibst. Stiftung Warentest schlägt z.B. folgendes vor: 

    "Ich benutze Facebook seit ungefähr (zum Beispiel) zwei Jahren und melde mich mit meine@facebook-email.adresse an. Ich benutze Instagram unter dem Akronym @Mein.Instagram-Name seit ungefähr (zum Beispiel) einem Jahr und melde mich mit meine@instagram-email.adresse an. Soweit Meta seither Daten über meine Besuche auf Dritt­seiten erhebt, speichert und/oder verarbeitet, fordere ich Schaden­ersatz."
     

  5. Punkt VII kannst du auch freilassen.
  6. Abschicken!

📍 2. Meta-Sammelklage über Meta-Klage.de

Das ist die große Verbandsklage, die über Plattformen wie meta-klage.de organisiert wird. Hier kannst du dich ebenfalls anmelden und forderst im Erfolgsfall einen festen Schadensersatz (z. B. bis zu 5.000 € für Erwachsene) sowie die Löschung und Unterlassung der rechtswidrigen Datensammlung . Diese Variante geht ähnlich wie die Registrierung im Klageregister vor Gericht – und auch hier passiert der Rest automatisch, sobald du dich angemeldet hast.

📍 3. Alternative über Privacy ReClaim

Dieser Weg unterscheidet sich von den anderen Sammelklagen. "Privacy ReClaim" bietet dir an, deine Ansprüche gegen Meta sofort abzutreten – und dafür direkt 50 € zu bekommen. So geht's: Du meldest dich an und bekommst direkt eine 50 €-Einmalzahlung, das Unternehmen kümmert sich anschließend – in deinem Namen – um eine Sammelklage gegen Meta. Wichtig: Du bekommst nur die 50 €, aber keinen weiteren Anteil, sollte die Klage später erfolgreich sein.

Wichtig hierbei: Wenn du diesen Weg wählst, kann du nicht mehr bei den oben genannten Sammelklagen mitmachen, da du deine Ansprüche bereits abgetreten hast.

👩‍⚖️ Wann gibt es ein Urteil in der Sache?

Das wird dauern: Es gibt noch keinen festen Termin, an dem Meta verurteilt oder ein Schadensersatzbetrag offiziell festgelegt wird. Solche Entscheidungen hängen davon ab, wie der Prozess verläuft und wie viele Instanzen es am Ende geben könnte. Auch wenn es am Ende ein Urteil gibt und Schadensersatz fällig sein könnte, bekommst du das nicht einfach aufs Konto überwiesen. Dem voraus geht auch erst eine Prüfung, wie viel Anspruch du hast. Alles in allem kann sich das sehr ziehen - es kann sich aber auch richtig lohnen. Und eigentlich geht's ja auch nicht ums Geld: Sondern um geschützte Daten im Netz!