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Neue EU-Verordnung erlaubt Insekten in Lebensmitteln!

Seit Ende Januar dürfen neue Grillen und Larven für die Herstellung von vielen Lebensmittelprodukten verwendet werden.

Ein altbekannter Witz lautet wie folgt: "Warum gehen KÄFER nicht in die Kirche?" Die Antwort heißt: "Weil sie "In-SEKTEN" sind"! 

Doch neuerdings könnten viele Insekten gar nicht mehr die Zeit dafür haben, in die Kirche zu gehen. Denn nach einer EU-Verordnung sind viele Grillen und Heuschrecken nicht nur "In-SEKTEN", sondern jetzt auch - in LEBENSMITTELN. Vom Altar auf den Esstisch heißt es für die kleinen Krabbeltiere. 

Welche Tiere werden verarbeitet?

Mehlwürmer und Heuschrecken sind für die Verarbeitung von Nahrungsmitteln wie z.B Nudeln, Frühstücksflocken oder proteinreicher Nahrung in der EU schon länger freigegeben. Neu hinzu kommen die Hausgrille und die Larve des Getreideschimmelkäfers. Grund zur Sorge, dass man demnächst ein Grillenbeinchen zwischen dem Zahnzwischenraum entfernen muss, besteht aber nicht. Mehlwürmer, Heuschrecken und Larven werden nicht neben dem bekannten "Halb-und-Halb-Hackfleisch" im Kühlregal zu finden sein. Die neu freigegebenen Insekten werden vielmehr in Pulverform den Lebensmitteln beigemengt. 

Welche Produkte enthalten Insekten?

Die Liste der Lebensmittel, in denen potenziell Insekten verarbeitet sein könnten, ist lang. Wahrscheinlich wäre es einfacher, eine Liste zu erstellen, in denen Insekten nicht auf der Zutatenliste stehen könnten.
 
Hier könnten Insekten drin sein:
  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • Verarbeitetes Getreide und Frühstückszerealien
  • Porridge
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • Getrocknete oder gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Suppen
  • Pizza
  • Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
  • Nudeln
  • Snacks, wie Chips, Cracker oder Brotstangen
  • Erdnussbutter
  • Verzehrfertige, herzhafte Sandwiches
  • Fleischzubereitungen
  • Fleischersatzprodukte
Inwieweit sich Insekten als Zutaten in Lebensmitteln durchsetzen, ist bisher noch nicht abzuschätzen. Bei Fleischersatzprodukten darf der Insektenanteil höchstens 5 % betragen.

Kennzeichnungspflichtig?

Es liegt fast schon in der Natur der Tiere, dass Insekten untertauchen. Häufig sieht man sie nicht und sollte man sie doch mal antreffen, ist der Ekel vor den Tierchen mit 6 Beinen für die meisten Menschen groß. Bei Lebensmitteln verhält sich das nicht anders. Man muss ähnlich wie in der Natur schon genauer hinschauen und das ein oder andere Steinofenbrot oder Proteinriegel umdrehen, um auf die Insekten zu stoßen.
 
Eine einfache Kennzeichnungspflicht, ob Produkte Insekten enthalten, gibt es nicht. Verbraucher müssen deshalb selber zweimal auf die Zutatenliste schauen, ob ein Produkt Grille oder Larve enthält. Denn dort muss die Verarbeitung von Insekten notiert sein.
 
Diese Zutaten weisen Insekten aus:
  • "teilweise entfettetes Pulver auf Acheta domesticus (Hausgrille)"
  • "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)"