Wer braucht wann welchen Energieausweis?
Im Winter vor Kälte mit den Zähnen klappern – darauf hat niemand Lust. Schon gar nicht im eigenen Zuhause.
Doch wusstest du dass jedes Haus, das auf die üblichen Temperaturen geheizt werden soll, einen Energieausweis benötigt?
Dieser gibt nicht nur über die energetischen Kennwerte des Gebäudes Auskunft. Er informiert ebenso über die daraus resultierenden Treibhausemissionen.
Anders als etwa der Personalausweis muss der Energieausweis aber nicht im Portemonnaie stecken. Hausbesitzer und Vermieter brauchen ihn nur, wenn ein Nutzerwechsel des Hauses - also ein Verkauf oder ein Mieterwechsel - bevorsteht.
Warum wird ein Energieausweis beim Hausverkauf notwendig?
Grundsätzlich braucht jedes Haus einen Energieausweis. Doch Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. So sind etwa Baudenkmäler von der Ausweispflicht befreit. Gleiches gilt für Gebäude, deren Nutzfläche maximal 50 Quadratmeter beträgt.
Wohnst du nicht gerade in einer denkmalgeschützten Immobilie oder einem Tiny House, müssen Sie einen Energieausweis beantragen, wenn du dein Haus verkaufen möchtest.
Was zunächst stressig klingen mag, funktioniert online ganz schnell. Auf Internetseiten wie onlineEnergieausweis.com nimmt die Dateneingabe nur fünf Minuten in Anspruch.
Dass ein Gebäude überhaupt einen Energieausweis benötigt, bestimmt in Deutschland übrigens das 2020 ins Leben gerufene Gebäudeenergiegesetz.
Warum Käufer und Mieter nach einem Energieausweis fragen sollten
Hast du gewusst, dass (beheizte) Häuser zu den gravierenden Klimaschädlingen zählen? Auf sie entfallen jährlich rund 30 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in der Bundesrepublik.
Für Menschen, die nach einem Eigenheim oder einer Mietwohnung suchen, sind hohe Energiekosten gleich aus mehreren Gründen problematisch. Einerseits treiben sie die Gasrechnung in die Höhe. Andererseits können sie genau deswegen in naher Zukunft eine Sanierung der Immobilie erfordern.
Letzteres kann auch bei Mietern zu einer Belastung des Haushaltskontos beitragen, denn acht Prozent der jährlichen Modernisierungs- und Sanierungskosten dürfen Vermieter laut Gesetz auf sie umlegen.
Um vor solchen Kosten zu schützen, müssen potenzielle Käufer und Mieter über die energetische Qualität eines Hauses aufgeklärt werden.
Da also kommt der Energieausweis ins Spiel. Er gibt Aufschluss über den genauen Energieverbrauch einer Immobilie und kann dadurch mögliche Sanierungskosten transparent darstellen.
Welcher Energieausweis kommt bei welchem Gebäude zum Einsatz?
Energieausweis ist übrigens nicht gleich Energieausweis. Stattdessen gibt es zwei unterschiedliche Arten. Hauptsächlich unterscheiden sie sich darin, wie genau die Energiekennwerte ermittelt werden.
Die kostengünstigere Variante ist der Verbrauchsausweis. Da er nur wenige Daten erfordert, geht er auch mit einem vergleichsweise geringen Aufwand einher.
Grundsätzlich soll er Auskunft über den Wärmeverbrauch eines Hauses und damit über die Heizkosten geben. Erforderlich sind dafür die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren. Das Ende des Abrechnungszeitraums darf dabei maximal 18 Monate zurückliegen.
Daneben gibt es den Bedarfsausweis. Er ist nicht nur für Neubauten verpflichtend, sondern auch für Gebäude, deren Bau vor dem 01. November 1977 beantragt wurde.
Kein Wohngebäude, kein Energieausweis?
Auf die beiden zuvor kurz erklärten Formen beschränkt sich der Energieausweis aber nur, wenn er für Wohngebäude ausgestellt wird. Für Bürogebäude, Einkaufszentren oder ähnliche Immobilien wird noch eine dritte Variante erforderlich: der Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Doch inwiefern unterscheidet er sich von den bereits bekannten Versionen? Anders als bei Wohngebäuden fließen mehr Energiebedarfe mit in den Endenergiekennwert ein. Statt nur den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser zu ermitteln, beleuchtet er ebenfalls die Bedarfe für Lüftung, Beleuchtung und Klimatisierung.
Der Übersicht halber, wird jeder dieser Energiebedarfe in einem Energieausweis für Nichtwohngebäude separat aufgelistet.
Doch Moment – was geschieht, wenn sich in einer Immobilie sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume befinden? Das kann sich von Fall zu Fall unterscheiden, doch unter Umständen müsstest du dann zwei Energieausweise beantragen.