Neue Regeln, härtere Strafen
Was sich ab dem 28. April für Autofahrer ändert
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Achtung, Achtung! Jetzt heißt es zusammenreißen. Der Bußgeldkatalog zieht an! Einige Sachen mögen plausibel und sehr sinnvoll erscheinen, andere vielleicht nicht ganz durchdacht. Wie auch immer, deine Meinung bildest du dir am besten selbst. Hier hast du eine kurze Zusammenfassung darüber, was ab morgen gilt.
Halteverbot auf Radwegen
Das Halten auf aufgemalten Radwegen auf der Straße wird jetzt mit 55-100€ und einem Punkt bestraft. Vorher durfte man bis zu 3 Minuten halten.
Radler überholen
Das Überholen von Fahrradfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern muss jetzt innerorts mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern passieren, außerorts sind es zwei. Bisher reichte ein „ausreichender“ Abstand.
Die Rettungsgasse
Wer sich weigert eine Rettungsgasse zu bilden oder diese nutzt, dem droht ein Bußgeld zwischen 200 und 320€. Zudem winkt ein ganzer Monat Fahrverbot.
Der überholende LKW
Innerorts müssen LKW über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren sobald mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Ansonsten kostet dich der ganze Spaß 70€ und einen Punkt.
Noch mehr verwirrende Schilder
Es kann in Zukunft Schilder geben, die ein Überholverbot nur für Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen verbieten.
Unbefugtes Parken
Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten Parkplatz kostet dich nun 55€.
Und wer gerne rast, der hat bald auch nichts mehr zu lachen.
Die Preise für zu schnelles Fahren
werden nämlich ebenfalls angehoben.
Hier eine Übersicht:
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Bis 10km/h 20€ (vorher 10€)
Bis 11-15km/h 40€ (vorher 20€)
Bis 16-20km/h 60€ (vorher 30€)
Bis 21-25km/h 70€ plus einen Punkt
Bis 26-30km/h 80€ plus einen Punkt
Bis 31-40km/h 120€ plus einen Punkt
Bis 41-50km/h 160€ plus 2 Punkte
Bis 51-60km/h 240€ plus 2 Punkte
Bis 61-70km/h 440€ plus 2 Punkte
Über 70km/h 600€ plus 2 Punkte
Generell werden außerdem die Strafen für das Parken und Halten deutlich erhöt:
Halten in zweiter Reihe 55€ (vorher 15€)
Parken an einer unübersichtlichen Stelle 35€(vorher 15€)
Parken in einer Feuerwehrzufahrt 55€ (vorher 35€)
Parken auf einem Behindertenparkplatz 55€ (vorher 35€)
unzulässiges Befahren einer Umweltzone 100€ (vorher 80€)
Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung 80€ (vorher 10€)
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80€ plus einen Punkt (vorher 25€)